Familienrecht
Wenn Sie einen Fachanwalt für Familienrecht brauchen, sind Sie häufig in einer emotional belasteten Situation. Als emphatische Mitstreiterin stehe ich an Ihrer Seite und wahre Ihre Rechte.
Seit dem 01.01.2024 bin ich als Rechtsanwältin der Sozietät Bietmann angeschlossen und am Standort Bonn tätig.
Sie erreichen mich unter foldendem Link:
Bietmann Rechstanwälte Steuerberater
Wenn Sie einen Fachanwalt für Familienrecht brauchen, sind Sie häufig in einer emotional belasteten Situation. Als emphatische Mitstreiterin stehe ich an Ihrer Seite und wahre Ihre Rechte.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat, Führerschein und Fahrerlaubnis, Kakerlaken im Hotelzimmer, Nutzungsausfall und Haushaltsführungsschaden. Was das alles gemein hat? Es gehört in die Hände eines Anwalts, der sich mit dem Verkehrsrecht auskennt.
Die Mediation ist eine Technik der Moderation, um die Interessen der Verhandelnden zu einem als gerecht empfundenen Ausgleich zu bringen. In diesem Falle bin ich nicht als Anwältin tätig, sondern neutrale Dritte.
Sie nehmen Kontakt zu mir auf und erzählen mir, worum es in Ihrem Fall geht. Auf dieser Grundlage kann ich Ihnen eine erste Einschätzung der Sachlage geben und wir besprechen, wie Sie weiter vorgehen können.
Wenn Sie Ihren Fall in meine Hände legen, treffen wir uns zu einem Erstgespräch. Oft kann ich bei einem ersten Kontakt bereits entscheiden, welche Dokumente oder Unterlagen Sie mir zu einem persönlichen Gespräch mitbringen.
Sie kommen zu mir in die Kanzlei und wir besprechen Ihren Fall ausführlich. Ich erkläre Ihnen, worauf wir uns juristisch konzentrieren müssen. Wir besprechen, welche Möglichkeiten Sie haben, Ihr Recht zu bekommen. Wenn Sie entscheiden, dass Sie mich beauftragen möchten, unterzeichnen Sie in diesem Termin eine Vollmacht, damit ich nach außen und gegenüber Dritten für Sie tätig werden kann.
Wenn Sie mir alle Unterlagen mitbringen, die mit Ihrem Fall zusammenhängen, kann ich schon eine Auswahl treffen, welche Unterlagen ich zu meinen Akten nehme, um in die Bearbeitung Ihres Falles einzusteigen. Keine Angst vor zu hohen Kosten. Für eine Erstberatung berechne ich zwischen 80,00 € und 190,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn das Mandat über die Beratung hinaus fortgesetzt wird, ist die Erstberatung für Sie selbstverständlich kostenlos.
Ich nehme mir die Zeit, um Ihren Fall mit Ihnen zu besprechen. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind oder über geringes Einkommen verfügen, so besteht auch die Möglichkeit der Kostenübernahme für eine Erstberatung über Ihre Rechtsschutzversicherung oder auch im Wege der Beratungshilfe. Fragen Sie mich gerne beim Erstkontakt danach.
Wenn klar ist, wie wir in Ihrem Fall Ihre Rechte wahren, kläre ich für Sie auch die Frage der Kostenübernahme. Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder monatlich feststehende hohe Verbindlichkeiten haben, so überprüfe ich für Sie, ob für Sie Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, so übernehme ich die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung zur Klärung der Frage der Kostendeckung selbstverständlich als Service für Sie mit. Unter Umständen entfällt auf Sie dann lediglich eine Selbstbeteiligung.
Wenn Sie Selbstzahler sind, kann ich Ihnen im Vorfeld eine Berechnung der wahrscheinlich zu erwartenden Kosten zur Verfügung stellen. Sprechen Sie das Thema der Kosten auch gerne bereits im Erstgespräch offen an.
Wenn die Gegenseite auf ein erstes außergerichtliches Anschreiben nicht reagiert, frage ich bei Ihnen an, ob nunmehr in ein Gerichtsverfahren eingetreten werden soll. Ich bin vertretungsberechtigt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Zur Durchsetzung Ihrer Rechte begleite ich Sie in allen Verfahrensstadien, vom Entwurf der Klage oder der Beantragung des Mahnbescheides bis hin zur Vollstreckung der Forderung zur Realisierung Ihrer Rechte.
Als Nachweis für eine Beauftragung benötige ich eine Vollmacht von Ihnen. Nur bei vorliegender Vollmacht kann ich Sie auch gegenüber Dritten vertreten.
Download:
Vollmacht
Um Ihren Fall optimal bearbeiten zu können, benötige ich neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift idealerweise auch die Telefonnummern, wo ich Sie kurzfristig für Rückfragen erreichen kann. Oft fragen Versicherungen auch Geburtsdaten ab oder eine Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden und zahlt dabei auf mein Anderkonto. Dann benötige ich auch Ihre Bankverbindung, um Ihnen das für Sie erstrittene Geld auch auszahlen zu können. Wenn Sie mir diese Daten vorab zur Verfügung stellen, werden diese bei der Aktenanlage erfasst. Selbstverständlich werden Ihre personenbezogenen Daten lediglich zum Zwecke der Bearbeitung des Mandates gespeichert und nach Abschluss der Angelegenheit gelöscht.
Download:
Personalfragebogen
Klare Regeln erleichtern die Zusammenarbeit. Wenn Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte beauftragen, dann geschieht dies auf der Basis der hier niedergelegten Regeln.
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Mandatsbedingungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Beratungshilfe beantragen. Ob dies für Sie aussichtsreich sein kann, kann Ihnen oft schon beim Erstkontakt mitgeteilt werden. Sie beantragen einen Beratungshilfeschein bei dem für Sie örtlich zuständigem Amtsgericht. Wenn Sie diesen sowie einen Unkostenbeitrag in Höhe von 15 € zum Erstgespräch mitbringen, ist dieses dann darüber hinaus für Sie kostenlos.
Download bereitgestellt von www.justiz.nrw:
Beratungshilfe
Wenn Ihr Fall gerichtlich geklärt werden muss, eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten nicht eintritt und Sie über nur ein geringes frei verfügbares Einkommen verfügen, kommt für Sie gegebenenfalls die Beantragung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe in Betracht. Zu diesem Zweck müssen Sie gegenüber dem Gericht Auskunft über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse mittels dieses Formulars erteilen. Die entsprechenden Angaben sind durch Belege nachzuweisen.
Download bereitgestellt von www.justiz.nrw:
Kostenübernahme
Wenn Sie nicht die Möglichkeit haben, zu einem persönlichen Gespräch in meine Kanzleiräume zu kommen, so kann meine Beauftragung und die Fallbesprechung auch in einem ausführlichen Telefontermin stattfinden. Wenn Sie die Vollmacht nicht in meinen Büroräumen unterschreiben, haben Sie jedoch ein Widerrufsrecht, auf welches ich Sie aus rechtlichen Gründen hinweise. Wenn Sie ein Tätigwerden vor Ablauf der Widerrufsfrist wünschen, so müssen Sie mir dies ausdrücklich bestätigen. Die hierfür erforderliche Erklärung und die Widerrufsbelehrung finden Sie hier.
Download:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsformular
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